E-Paper kommt nicht von Papier
Samstag, 22. Mai 2010 21:05
Während auf gedruckte Presseerzeugnisse eine ermäßigte Umsatzsteuer erhoben wird, muss derzeit für inhaltlich identische elektronische Zeitschriften, die im Internet heruntergeladen werden, der volle Steuersatz von 19 Prozent entrichtet werden; so berichtet der SpOn.
Seit E-Reader, Tablet-PCs, Smartphones und Konsorten fristen die digitalen Dokumente kein Hinterwäldlerleben mehr. Seit 2009 soll dieser Vorgang geklärt werden.
Thema: alles andere | Kommentare (0) | Autor: Frau B.
Ja es ist ein
Den Marketing-Ansatz der anderen Art stellt die Grafik wunderbar dar. Nachzulesen
Die Mehrheit der 100 größten deutschen Marken nutzt mindestens einen der untersuchten Social Media-Dienste YouTube, Facebook, Twitter oder Corporate Blogs.