Frau B.

E-Paper kommt nicht von Papier

Während auf gedruckte Presseerzeugnisse eine ermäßigte Umsatzsteuer erhoben wird, muss derzeit für inhaltlich identische elektronische Zeitschriften, die im Internet heruntergeladen werden, der volle Steuersatz von 19 Prozent entrichtet werden; so berichtet der SpOn.

Seit E-Reader, Tablet-PCs, Smartphones und Konsorten fristen die digitalen Dokumente kein Hinterwäldlerleben mehr. Seit 2009 soll dieser Vorgang geklärt werden.

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