Monatsarchiv für Juni 2005

Mit einer neuen Werbeform sollen die Zuschauer bei ProSieben vom Wegzappen bei Werbespots abgehalten werden. Ein Gewinnspiel während des Werbeblocks soll die Zuschauer motivieren dranzubleiben, teilte der Werbezeitvermarkter SevenOne Media am Mittwoch mit. Der ‘win ad’ setze sich aus drei Teilen zusammen und sei in eigenproduzierten Magazin- und Unterhaltungsformaten auf ProSieben einsetzbar.

Kurz vor der Werbepause werden die Zuschauer über eine Einblendung am unteren Bildschirmrand auf das Gewinnspiel im folgenden Werbeblock aufmerksam gemacht. Die Informationen für die Lösung der Gewinnspielfrage erhalten die Zuschauer dann im klassischen Spot des jeweiligen Kunden. Die Preisfrage selbst wird am Ende des Werbeblocks kurz vor dem Wiedereinstieg ins Programm im Rahmen eines 20- bis 30- Sekunden langen Splitscreen-Spots eingeblendet.

Die neuen Google-Anzeigeformate sind so schmal, dass sie kaum wahrnehmbar sind. Es scheint als ginge der Trend dahin, die Anzeigen immer unscheinbarer zu machen.

Anzeigen sind 468 bzw. 728 Pixel breit und nur 15 Pixel hoch. Es passen jeweils 4 bis 5 Leitbegriffe der Anzeigengruppen hinein.

Die neuen Anzeigen werden als Anzeigenblock verwendet. Das heisst, nachdem auf die kleinen Überschriften der Anzeige geklickt wurde, erscheinen die eigentlichen Anzeigen.

Google neue Anzeigen

STUDIE:
Das E-Mail-Marketing kämpft mit sinkenden Öffnungsraten, wie eine Studie des Online-Vermarkters Doubleclick belegt. Die Ursache liegt nach Ansicht der Experten an der zunehmenden Verbreitung von E-Mail-Programmen mit Image-Blocking-Funktionen. Diese weit verbreitete Technik beeinflusse die Messung von Öffnungsraten.

Unabhängig davon zeigen die relativ stabilen Click-Through-Raten jedoch, dass Abonnenten weiterhin auf Ansprachen via E-Mails reagieren und Links auf Angebote der Websites folgen. Bei den E-Mail-Auslieferungsraten verzeichnet die Studie mit 91 Prozent richtig zugestellter Mails ein neues Hoch. Das belege, ‘dass Unternehmen große Fortschritte in Sachen Listenhygiene, Adresssammlung und Subskriptionsarten machen’, so die Studie.

Der Suchmaschinenanbieter Google hat seine Mobile Web-Suche in Deutschland gestartet. Google Mobile ist laut Unternehmenssprecher Stefan Keuchel ein neuer XHTML-basierter Service, mit dem Nutzer nach Webseiten suchen können, auf denen Texte, Graphiken und Tabellen speziell auf Mobiltelefone und mobile Endgeräte zugeschnitten sind. Nutzer können so von jedem Mobiltelefon oder mobilem Endgerät, das einen Webbrowser unterstützt, auf Google zugreifen. Dazu müssen sie die Seite www.google.de über den Webbrowser ihres Mobiltelefons aufsuchen, ihre Suchabfrage eingeben und ‘Mobiles Web’ als Suchoption wählen. Google kündigte an, seine mobilen Services noch weiter ausbauen zu wollen.

[emar Newsletter 16.06.2005]

Internetuser bevorzugen vor allen Dingen die normale Suchergebnisliste. So Äußerten mehr als die Hälfte der Nutzer (insgesamt 53,1%) in einer Befragung, dass sie auf die Treffer der sogenannten algorithmischen Index klicken und nicht auf bezahlte Textanzeigen wie beispielsweise Google AdWords (sogenannte Sponsored Links). 28,4 Prozent der User machen es immerhin vom Inhalt ihrer Suchanfrage abhängig, ob sie auf Index-Ergebnisse oder Anzeigen klicken. Dies hat sich im Rahmen der Internet-Studie ‘WWW-Benutzer-Analyse W3B’ gezeigt, die das Marktforschungs- und Beratungsunternehmen Fittkau & Maaß regelmäßig durchführt.

Der Suchmaschinen-Marketing-Dienstleister Eprofessional, hatte in diesem Zusammenhang eine exklusive Fragen zum Thema ‘Suchen im Internet’ platziert. Ein weiteres Ergebnis: Suchmaschinen werden von den Usern in jeder Phase ihres Kaufentscheidungsprozesses eingesetzt: 57,2 Prozent der Suchmaschinen-Nutzer geben an, dass sie Suchmaschinen eher am Anfang ihrer Suche nutzen, um einen Überblick über das Angebot im Internet zu erhalten. 29,4 Prozent setzen sowohl am Anfang ihrer Suche als auch kurz vor dem tatsächlichen Kauf auf Suchmaschinen.

Diese Studie wurde bereits im emar-Newsletter unter dem Stichpunkt Suchmaschinen lenken die Kaufentscheidung erwähnt.

Eine hohe Werbewirkung im Internet im Sinne von Response kann dann erzielt werden, wenn Werbetreibende mit ihrer Kampagne das passende Umfeld des richtigen Werbeträgers belegen.
Soziodemographische Merkmale der Nutzer, wie Alter, Bildung und Geschlecht oder die Nutzungserfahrung beeinflussen die Bereitschaft zur Interaktivität weniger.
Dies ist das Ergebnis der Studie “Erfolgsfaktor Interaktion”, die AOL und das Marktforschungsinstitut Gelszus bei über 1.000 Internet-Nutzer durchführten.

So fördert hohes Involvement des Nutzers den Response. Nutzer, die bestimmte Seiten gern, oft und lange besuchen, klicken dort auch öfter auf Werbung. Erwartet werden von ihnen interessante, hochwertige und unterhaltende Inhalte. Wenn diese geboten werden, erhöht sich die Bereitschaft, sich auch intensiver mit dem Werbeangebot im Umfeld auseinander zu setzen. Entscheidend für die Response-Bereitschaft ist dabei das Vertrauen des Nutzers.
Ein positiv wahrgenommenes, seriöses Image des Anbieters schafft eine vertrauenswürdige Basis für Interaktionen. Das Design der werbeführenden Website hat zudem Einfluss auf die Bestellung von Informationsmaterial und die Teilnahme an Gewinnspielen. Eine übersichtliche Gestaltung mit eindeutig voneinander getrennten redaktionellen und werblichen Inhalten spielt eine wichtige Rolle für die Response-Bereitschaft. Ebenfalls steigert Online-Werbung, die den Eindruck erweckt, informativ zu sein, die Klickfreudigkeit der User.

Frau B.

Die unterschätzte Werbezeit

STUDIE:
Viele Mediaplaner beten ihrer Klientel gebetsmühlenartig vor, dass die Zeitschiene von 20 bis 23 Uhr den größten Werbeerfolg verspricht. So kommt es, dass die meisten und besten Spots zwischen den Acht-Uhr-Nachrichten und dem zu Bett gehen über den Bildschirm flimmern. Die Werbewirkung der Zeitschiene von 17 bis 20 Uhr dagegen wird oft völlig unterschätzt, wie jetzt eine neue Studie des ZDF-Werbefernsehen feststellte. In der Studie “Die unterschätzte Werbezeit” wurden die drei Zeitschienen 13 – 17 Uhr, 17 – 20 Uhr und 20 – 23 Uhr vor allem aus wahrnehmungspsychologischer Sicht genauer analysiert. Zentrales Ergebnis: Vor 20 Uhr sind die Zuschauer meist aufmerksamer, interessierter und wacher beim täglichen TV-Geschehen dabei.

Untersucht wurde die Wertigkeit von Programmen der fünf großen Fernsehanstalten ARD, ZDF, RTL, SAT.1 und PRO7 in den drei Zeitschienen. Anhand einer Testkampagne von Lindt & Sprängli für das Produkt “Dessert Rezeptur”, die in der ersten Oktoberwoche 2004 gelauncht wurde, beobachtete das IFAK-Institut das Fernsehverhalten von insgesamt 915 Zuschauern in den drei Zeitabschnitten.

Betrachtet man alleine die Verweildauer der Zuschauer vor den TV-Geräten in Minuten, dann gewinnt das Abendprogramm mit deutlichem Vorsprung. 126 Minuten werden durchschnittlich zwischen 20 und 23 Uhr vor dem Fernseher vertrödelt, von 17 bis 20 Uhr sind es nur 86 Minuten, in der Nachmittagszeit von 13 bis 17 Uhr sind es rund 100 Minuten. Dafür fühlen sich 90 Prozent der Konsumenten in der Vorabendzeit wacher und verfolgen das Programm gespannter (53 Prozent). In der Prime Time dagegen beschreiben nur noch 79 Prozent ihr Fernsehverhalten als wach und 47 Prozent als gespannt.

Insbesondere bei der Werbeerinnerung zahlt sich das wachere Fernsehverhalten der Zuschauer während der Nachmittagszeit aus. Bei der ungestätzten, markenbezogenen Werbeerinnerung konnten sich von den Nachmittagsguckern elf Prozent an Lindt erinnern, bei den Nachteulen waren es nur noch acht Prozent. Bei der gestätzten, produktbezogenen Werbeerinnerung wußten Nachmittags 35 Prozent, dass die >>Dessert Rezeptur< < von Lindt beworben wurde, von den Prime-Time-Zuschauern aber nur 23 Prozent.

Rechnet man die festgestellten Ergebnisse auf die Werbewirkung eines Tages hoch, sieht das Ergebnis für die Nachmittagsschiene noch besser aus. Während zwischen 17 und 20 Uhr 10,79 Millionen Zuschauer auf allen Kanälen erreicht werden können, ergeben die elf Prozent der Markenerinnerung eine Reichweite von rund 1,2 Millionen Zuschauer, die 35 Prozent der Produkterinnerung entsprechen einer Reichweite von knapp 3,8 Millionen. Da ab 20 Uhr nur noch auf den Privatsendern Werbung ausgestrahlt wird, werden hier lediglich ca. 8,6 Millionen Konsumenten erreicht, dementsprechend liegt die Reichweite bei Markenerinnerung bei 0,7 Millionen und die gestützte Produkterinnerung bei 1,9 Millionen.

Neben den Zuschauerzahlen sind für Medianer aber auch die Kosten für Werbezeit mit entscheidend. Betrachtet man die Verteilung der TV-Brutto-Spendings, füllt auf, dass 53 Prozent der Spendings auf die Prime-Time entfallen, aber nur 32 Prozent auf die zweite Schiene von 17 bis 20 Uhr. Dabei ist es kein Geheimnis, dass die Kosten für einen Werbespot ab 20 Uhr höher liegen als zu früheren Zeiten. Am Beispiel der Lindt-Kampagne wurde festgestellt, dass die Aufwendungen für einen Spot in der Prime-Time doppelt so hoch liegen, wie in der Nachmittagsschiene. Gleichzeitig geht nach 20 Uhr die Reichweite der Werbung zurück. Somit kommen die Forscher der Studie zu dem Schluss, dass eine Ausstrahlung der Lindt-Werbung vor allem am Nachmittag eine höhere Effizienz versprechen würde.

STUDIE:
Suchmaschinen sind in jeder Phase des Kaufentscheidungsprozesses eine wichtige Anlaufstelle für deutsche Internet-Nutzer. Mehr als die Hälfte der Nutzer bevorzugen dabei die normale Suchergebnisliste (algorithmischer Index) und klicken nicht auf bezahlte Textanzeigen wie beispielsweise Google AdWords. 28,4 Prozent der User machen es jedoch vom Inhalt ihrer Suchanfrage abhängig, ob sie auf Index-Ergebnisse oder Sponsored Links klicken. Das sind Ergebnisse der W3B-Studie von Fittkau & Maaß, die speziell für eprofessional, Agentur für Suchmaschinenmarketing in Hamburg, erhoben wurden.

57,2 Prozent der Suchmaschinen-Nutzer gaben an, dass sie Suchmaschinen eher am Anfang ihrer Suche nutzen, um einen Überblick über das Angebot im Internet zu erhalten. 29,4 Prozent setzen sowohl am Anfang ihrer Suche als auch kurz vor dem tatsächlichen Kauf auf Suchmaschinen. Insgesamt sind laut Studie 31,8 Prozent der Suchmaschinen-Nutzer davon überzeugt, dass Anbieter, die bei mehreren Suchanfragen nach einem Produkt in den Suchergebnissen immer wieder ganz oben auftauchen, in diesem Bereich führende, bekannte Anbieter sind. Rund 30 Prozent der User geht aber auch davon aus, dass diese Anbieter eher teuer sind, weil sie viel Geld für Suchmaschinen-Werbung ausgeben.

Die wichtigsten Ergebnisse zum Thema generische Suchbegriffe werden unterschätzt sind bei Doubleclick zu lesen.

Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) legt Studie zur Regulierung von Suchmaschinen im Internet vor.

Die Studie “Suchmaschinen als Gatekeeper in der öffentlichen Kommunikation” untersucht vor diesem Hintergrund, inwieweit geltendes deutsches Recht die zumindest potentiell gegebene “kommunikative Macht” von Suchmaschinen berücksichtigt. Die von der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) in Auftrag gegebene Studie wurde am 9. Juni 2005 im Rahmen einer Fachtagung in Düsseldorf vorgestellt.

Kartellrecht gilt auch bei Suchmaschinen

Die neue Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die allgemeinen kartellrechtlichen Regelungen auch auf Suchmaschinen anwendbar seien. Für sog. “Paid-Inclusion” (Aufnahme in den Index der Suchmaschinen gegen Entgeltzahlung) und gesponserte Links ergebe sich eine Pflicht zur Gleichbehandlung. Mögliche Ungleichbehandlungen bei der “normalen” Indexierung und beim Ranking durch marktbeherrschende Unternehmen werden, so die Forscher weiter, von wettbewerbsrechtlichen Regeln gegenwärtig allerdings nicht erfasst. Auch besteht der Untersuchung zufolge derzeit kein Anspruch gegenüber dem marktbeherrschenden Unternehmen, den Index für Konkurrenten zu öffnen und so Wettbewerb zu fördern.

Des Weiteren wurde in dem Gutachten festgestellt, dass medienrechtliche Regelungen zur Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht allein an die Veranstaltung von Rundfunk anknüpfen. Die durch Suchmaschinen vermittelte Meinungsmacht kann nur Berücksichtigung finden, wenn ein Unternehmen nicht nur Suchmaschinen-, sondern auch Rundfunkveranstalter ist (§26 Abs. 2 RStV). Soweit Suchmaschinenanbieter Bannerwerbung schalten oder die Positionierung von Links zu Seiten, die kommerziellen Zwecken dienen, von einer Entgeltzahlung abhängig machten, gewährleiste der Mediendienste-Staatsvertrag bereits die notwendige Transparenz, so ein weiteres Ergebnis. Die existierenden Regelungen griffen jedoch nicht, wenn das Ranking bei nichtkommerziellen, etwa politischen, weltanschaulichen oder religiösen Seiten von einer Bezahlung abhängig gemacht werde.

Selbst- und Co-Regulierung bei Suchmaschinen

Ferner eröffnet die von Dr. Wolfgang Schulz, Thorsten Held und Arne Laudien vom Hans-Bredow-Institut für Medienforschung (Hamburg) im LfM-Auftrag durchgeführte Studie Perspektiven zur Debatte um Selbst- und Co-Regulierung bei Suchmaschinen. “Dass sich im Hinblick auf die genannten Problembereiche Defizite ergeben, bedeutet nicht automatisch, dass Regulierungsbedarf besteht. Andere Mechanismen, die den Missbrauch von Handlungsspielräumen begrenzen können, sind aber nur begrenzt wirksam, weil Kriterien der Selektion und des Rankings kaum transparent sind”, sagte Wolfgang Schulz. Ob die verbleibenden Handlungsspielräume gesetzgeberischen Handlungsbedarf auslösen, könne im Gutachten nicht abschließend beurteilt werden.

LfM-Direktor Norbert Schneider sagte: “Die offenkundige Dominanz einzelner Suchmaschinen ist ein brisantes Thema, vor allem weil Nutzer in der Regel bei Recherchen nur auf eine Suchmaschine vertrauen, deren innere Logik sie aber nicht durchschauen.” Angesichts der Bedeutung des Internets für die öffentliche Kommunikation müsse diskutiert werden, ob der Gesetzgeber mit Blick auf Transparenzgebote aktiv werden solle.